schlagfertig

schlagfertig
schlagen:
Das gemeingerm. Verb lautet mhd. slahen, slā‹he›n, ahd., got. slahan, engl. to slay »erschlagen«, schwed. slå. Das Nhd. hat den Stammauslaut des Präteritums (mhd. sluoc, geslagen) verallgemeinert, doch erinnern die alten Ableitungen Schlacht, Geschlecht und ungeschlacht an die ursprüngliche Form. Außerhalb des Germ. zeigt nur das Irische verwandte Wörter, z. B. mir. slachta »geschlagen«, slacc »Schwert«. Das Schlagen als eine Grundform menschlicher Tätigkeit bleibt auch in dem reich entwickelten übertragenen Gebrauch des Verbs meist erkennbar. Eine Sonderbedeutung »in eine bestimmte ‹Fach›richtung gehen; nach jemandem geraten« zeigt sich schon früh in den Wörtern »Geschlecht« und »ungeschlacht« (s. d.), heute besonders in »ein-, umschlagen« (s. u.) und in Wendungen wie »in ein Fach schlagen«, »aus der Art schlagen«. – Abl.: Schlacke (s. d.); 2schlackern (1 schlackern); Schlag (s. d.); Schlager »erfolgreiches Lied« (um 1880 wienerisch, wohl nach dem zündenden Blitzschlag); Schläger (in Zusammensetzungen mhd. -sleger, ahd. -slagari »schlagende Person«; nhd. seit dem 18. Jh. für »Raufbold«; seit dem 18. Jh. auch Bezeichnung der studentischen Hiebwaffe); Schlägel: Die hochd. Ableitung zu schlagen (mhd. slegel, ahd. slegil) bezeichnet vor allem südd. einen schweren, kurzen, auch keulenförmigen Hammer aus Eisen (Schmied, Maurer) oder Holz (Steinmetz, Böttcher) oder auch den Bergmannshammer. Auch ein Holzstab zum Anschlagen von Schlaginstrumenten wird nach seiner Form als »Schlägel« bezeichnet (Trommel-, Paukenschlägel). An verbalen Zusammensetzungen mit übertragener Bedeutung seien genannt: abschlagen (mhd. abeslahen, ahd. abaslahan; für »verweigern« und »im Preis ermäßigen« schon mhd.), dazu abschlägig »ablehnend, verweigernd« (15. Jh.) und Abschlagzahlung (18. Jh.); anschlagen (mhd. aneslahen, ahd. anaslahan; spätmhd. für »ungefähr berechnen«), dazu im 19. Jh. gleichbed. veranschlagen und das Substantiv Voranschlag; anders Anschlag »Attentat« und »öffentlich angeschlagene Bekanntmachung«, das frühnhd. »Plan« bedeutet; aufschlagen (mhd. ūfslahen, in der Bedeutung »den Preis erhöhen« schon mhd.), dazu Aufschlag (mhd. ūfslac »Preiserhöhung«; im 17. Jh. für »umgeschlagener Teil der Kleidung«); ausschlagen (mhd. ūz̧slahen, ahd. ūz̧slahan; spätmhd. für »zurückweisen«, eigentlich wohl »einen Fechthieb parieren«; in den nhd. Wendungen »zum Nutzen oder Nachteil ausschlagen«, »den Ausschlag geben« ist ursprünglich der Ausschlag des Züngleins an der Waage gemeint); erst im 18. Jh. erscheint Ausschlag im medizinischen Sinn (dafür frühnhd. außschlecht); einschlagen (nhd. mit der Bedeutung »einwickeln, in Papier schlagen«, s. u. Umschlag); die Ableitung einschlägig »in Betracht kommend, zugehörig« geht von der Sonderbedeutung »hineinreichen, -wirken« (18. Jh.) aus; überschlagen (mhd. überslahen, ahd. ubirslahan; mhd. für »schätzen«, s. o. anschlagen); umschlagen (meist wie »auf-, hin-, sich überschlagen« für »stürzen« gebraucht, aber schon mhd. umbeslahen »sich ändern«, eigentlich »in andere Richtung schlagen«; heute besonders von Wind und Wetter), dazu Umschlag (mhd. umbeslac »Wendung, Umkehr«, frühnhd. für »‹Brief›hülle; heilende Auflage«; in der kaufmännischen Bedeutung »Umsatz, Umladung von Waren« zuerst mnd. ummeslach »Tausch, Jahrmarkt«); unterschlagen (mhd. underslahen; spätmhd. für »beiseitelegen, ‹unter etwas› verbergen«, im 17. Jh. »rechtswidrig behalten«); vorschlagen (mhd. vürslahen; ahd. furislahan; die im Nhd. vorherrschende übertragene Bedeutung »anbieten, zur Entscheidung vorlegen« hat sich seit dem 16. Jh. aus allgemeinerem »vor Augen bringen, darlegen, vorhalten, zeigen« entwickelt), dazu Vorschlag »vorausgehender Schlag« (z. B. ein Verzierungston in der Musik, 18. Jh.), »Anerbieten, Rat« (16. Jh.; mhd. vürslac bedeutete »Sperrbefestigung; Voranschlag«). Von den Präfixbildungen zu »schlagen« mit übertragener Bedeutung seien genannt: 1beschlagen (mhd. beslahen, ahd. bislahan »darauf schlagen; ‹schlagend› bedecken«; daher nhd. »das Fenster beschlägt«), dazu Beschlag »‹Metall›auflage« (mhd. beslac) und nhd. Beschlagnahme (schon mnd. beslān bedeutete »mit Beschlag belegen, einziehen«); das adjektivische 2. Part. 2beschlagen »kenntnisreich« (17. Jh.) geht wohl vom gut beschlagenen Pferde aus; 1verschlagen (mhd. verslahen, ahd. farslahan »erschlagen, abhauen; versperren«; im Mhd. u. a. übertragen für »‹zu weit› wegtreiben« und »verstecken«), dazu Verschlag »‹mit Brettern› abgesonderter, versperrter Raum« (18. Jh.) und das adjektivische 2. Part. 2verschlagen »listig, durchtrieben« (16. Jh.; eigentlich wohl »versteckt«, aber an »schlagen« »prügeln« angelehnt; beachte die ähnliche Vorstellung bei »verschmitzt«). Nominale Zusammensetzungen sind z. B. schlagfertig »fähig, schnell und mit passenden Worten zu reagieren« (18. Jh., ursprünglich besonders militärisch gebraucht), dazu Schlagfertigkeit; Schlaglicht (Malerwort des 18. Jh.s zur Bezeichnung eines scharf begrenzten Lichteinfalls; daher oft übertragen gebraucht); Schlagwort (im 18. Jh. »Stichwort des Schauspielers«, später etwa »allgemein verbreitetes ‹scheinbar› treffendes Wort«), ähnlich Schlagzeile (in der Zeitung, 20. Jh.); Schlagzeug (im 20. Jh. für die Gruppe der »geschlagenen« Orchesterinstrumente: Trommel, Becken, Xylophon usw.). Siehe auch »Schlafittchen« unter Fittich.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • schlagfertig — ↑prompt …   Das große Fremdwörterbuch

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  • schlagfertig — wortgewandt * * * schlag|fer|tig [ ʃla:kfɛrtɪç] <Adj.>: die Gabe besitzend, blitzschnell, gescheit, witzig o. ä. mit einer Gegenrede auf die Äußerung eines anderen zu reagieren: eine schlagfertige Antwort; sie ist sehr schlagfertig. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

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  • schlagfertig — schlag|fer|tig …   Die deutsche Rechtschreibung

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